Die Codierung von Arbeitszeugnissen

Zwischen- und Arbeitszeugnisse müssen laut Gesetz einige Voraussetzungen erfüllen: Sie sollen vollständig, wahrheitsgetreu, eindeutig und wohlwollend formuliert sein. Das kann einen Arbeitgeber schon mal etwas in die Bredouille bringen, weil sich diese Grundsätze unter Umständen widersprechen. Wie soll, unter Berücksichtigung der Wahrheitstreue und des Wohlwollens, zum Beispiel ein Zeugnis für eine(n) Mitarbeitende(n) geschrieben werden, der oder die nicht die gewünschte Leistung erbracht hat? Um diese Problematik zu umgehen, haben sich im Laufe der Zeit sogenannte «Codes» für Zeugnisse etabliert –diese sind jedoch ebenfalls rechtswidrig, da sie die Maxime der Eindeutigkeit verletzen. Die Situation ist also etwas verzwickt, aber wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Was bedeutet Codierung?

Codierung kann im Zeugnis-Kontext mit Verschlüsselung gleichgesetzt werden – es geht also darum, negative Aspekte der Leistung so zu verpacken bzw. zu verschlüsseln, dass sie positiv klingen. Diese Formulierungen sind für Laien oft schwer zu erkennen, lassen bei Personalverantwortlichen aber ein Warnlicht aufleuchten. So klingen etwa Worte wie «gut», «solide» oder «angemessen» positiv, obwohl diese im Zeugnis ohne zusätzlich bekräftigende Adjektive einer eher schlechten Beurteilung entsprechen. Auch das Weglassen von gewissen Bewertungspunkten kann als Codierung verstanden werden; wird beispielsweise kein Wort über das Verhalten des Mitarbeitenden gegenüber Vorgesetzten verloren, deutet dies für Kenner auf Konflikte hin und kommt einer ungenügenden Beurteilung gleich.

Ist Codierung gleich Codierung?

Das Problem mit der Codierung besteht darin, dass sie weder universal noch eindeutig ist; vielmehr ist sie subjektiv und liegt im Auge des Betrachters. Einige Arbeitgeber formulieren ihre Zeugnisse eher pragmatisch, andere schreiben «blumiger» und schmücken gerne mit Adjektiven und Adverbien aus – dies hängt auch von der Branche und den unternehmensinternen Vorgaben ab. Ein Zeugnis mit weniger positiven Adjektiven widerspiegelt also nicht zwangsläufig eine ungenügende Leistung. Zudem wählen insbesondere Schreibende, die in der Erstellung von Zeugnissen nicht versiert sind, unter Umständen Formulierungen, die positiv klingen, in der Zeugniswelt aber negativ ausgelegt werden können. Oder sie vergessen schlicht, Punkte zu erwähnen, was dann gegebenenfalls als schlechte Bewertung aufgefasst wird.

Unser Tipp

Damit ein Zeugnis sowohl wahrheitsgetreu als auch wohlwollend geschrieben werden kann, muss man zuweilen etwas kreativ werden. Man könnte zum Beispiel eine negative Eigenschaft zwischen zwei positiven einbetten. So wird das Prinzip der Wahrheitstreue eingehalten und dennoch wird das Negative etwas abgeschwächt – et voilà, der Anspruch auf Wohlwollen ist ebenfalls erfüllt. Zudem muss man immer beachten, dass bei der Beurteilung die gesamte Anstellungsdauer berücksichtigt werden soll, und es gibt vermutlich kaum Mitarbeitende, die konstant eine ungenügende Leistung erbracht haben. So kann man beispielsweise Wörter verwenden wie «meistens» oder «in der Regel», um Leistungen zu beschreiben, die nicht immer den Erwartungen entsprachen. Schlussendlich gilt aber: Der Grundsatz der Wahrheitstreue wiegt schwerer als derjenige des Wohlwollens. Hat ein(e) Mitarbeitende(r) in gewissen Aspekten also tatsächlich mangelhafte Leistungen gezeigt, soll dies auch erwähnt werden.

Übrigens: Ein Satz wie «Wir bekennen uns zu uncodierten Zeugnissen.» am Ende der Zeugnisse ist überflüssig, da die Codierung ohnehin illegal ist – diese Ergänzung können Sie daher getrost weglassen.

Bereitet Ihnen die Erstellung von Arbeitszeugnissen, die den rechtlichen Grundlagen genügen, Schwierigkeiten? Dann verlieren Sie keine Zeit und wenden Sie sich an uns! Gerne helfen wir mit unserer Expertise weiter.

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