Arbeitszeugnis – Was darf der Arbeitnehmer erwarten?

Im OR Artikel 330a steht: «Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.» Was darf der Arbeitnehmer erwarten?

Arbeitgeber stehen vor der herausfordernden Aufgabe Arbeitszeugnisse möglichst aussagekräftig zu verfassen, diese dürfen jedoch für den Arbeitnehmer nicht wirtschaftsschädlich sein. In vielen Unternehmen existieren hierzu Beurteilungsformulare, die von der Personalabteilung erstellt wurden. Diese bieten aber nicht immer die nötige Flexibilität. Mit zeugnis.ch wird ein Modell verwendet, bei welchem auf eine ganze Fülle von Beurteilungsbögen zurückgegriffen wird. Je nach Funktion werden unterschiedliche Beurteilungskriterien abgerufen – es entsteht ein erstes Grundgerüst von Textbausteinen, welches entsprechend angereichert werden kann. Dies gewährleistet rollengerechte Zeugnisse, die sich in Inhalt und Länge unterscheiden. Komplexe Anforderungen und langjährige Zugehörigkeit sind Indizien dafür, dass ein Arbeitszeugnis länger und die Liste der Hauptaufgaben im Zeugnis grösser wird Um die Übersichtlichkeit zu wahren, empfehlen wir maximal zehn Aufgaben aufzulisten.

Der Arbeitnehmer darf also ein auf ihn zugeschnittenes und aussagekräftiges Arbeitszeugnis er-warten, welches seine Arbeitsleistungen korrekt widerspiegelt. Der Zeugnisgenerator von zeugnis.ch unterstützt Sie in der Erstellung von professionellen und aussagekräftigen Arbeitszeugnissen, welche den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

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Quelle: HR Today
Ausgabe: 12/2018