Blocksatz oder linksbündig
Ob man sich bei den Zeugnissen für Block- oder Flattersatz (linksbündig) entscheidet, hängt von der persönlichen Präferenz ab. Es gibt hierzu keine rechtlichen Vorgaben, und beide Varianten sind verbreitet. Das Zeugnis wirkt in Blocksatz tendenziell etwas ruhiger, wobei man aufpassen muss, dass sich die Zeilen nicht zu stark verziehen und keine grossen Lücken zwischen den einzelnen Wörtern entstehen. Achten Sie unbedingt darauf, das Zeugnis einheitlich zu layouten und nicht zwischen Block- und Flattersatz zu wechseln – eine Ausnahme dazu bilden die Aufgaben, die gerne linksbündig gehalten werden können, auch wenn das restliche Zeugnis im Blocksatz ist.
Silbentrennung, ja oder nein?
Auch hier gilt: Die Entscheidung liegt beim Zeugnisausstellenden. Verwendet man im Zeugnis Blocksatz, kann das Trennen langer Wörter allenfalls helfen, grosse Abstände in den Zeilen zu vermeiden. Ansonsten wird die Lesbarkeit durch sparsame Worttrennung gefördert. Merke: Silbentrennung ist, wo nötig, vollkommen in Ordnung – aber je weniger, desto besser.
Möglicherweise fragen Sie sich nun, wie es mit der Silbentrennung in französischen oder englischen Zeugnissen aussieht. Die Antwort ist einfach: Da die Wörter in beiden Sprachen eher kürzer sind und keine so mächtigen Komposita vorkommen wie im Deutschen, ist Silbentrennung in der Regel kaum nötig.
Das Thema mit den Aufgaben
Die Erläuterung der übernommenen Aufgaben ist ein zentraler Bestandteil eines jeden Zeugnisses. Viele Arbeitgebende bevorzugen dabei eine Auflistung, da diese übersichtlicher ist als ein Fliesstext. Diese Liste bereitet jedoch in verschiedener Hinsicht Schwierigkeiten. Schon die Wahl der Aufzählungszeichen sorgt oft für Unsicherheiten. Striche, Punkte oder vielleicht Pfeile? Die gute Nachricht: Sie haben freie Wahl, es gibt keine Vorgaben diesbezüglich. Bedenken Sie aber: Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit sind das A und O.
Bezüglich der Formulierungen empfiehlt es sich, mit substantivierten Verben bzw. Nomen zu arbeiten. So schreibt man anstelle von «Neue Mitarbeitende einführen» besser «Einführung von neuen Mitarbeitenden». Wenn Sie diese Form konsequent beibehalten, wirkt die Aufgabenliste stimmig und ansprechend.
Etwas anders verhält es sich bei englischen und französischen Zeugnissen. Auf Englisch ist die «-ing form», etwa «Introducing new employees», eine beliebte Wahl. In französischen Zeugnissen hingegen steht oft der Infinitiv, also die Grundform des Verbs, zum Beispiel «Introduire les nouvelles collaboratrices et les nouveaux collaborateurs.»
Allgemein bekannte Abkürzungen, wie beispielsweise «inkl.», «med.» oder «etc.» müssen nicht ausgeschrieben werden. Sobald es sich aber um missverständliche oder brancheninterne Abkürzungen handelt, die nicht üblich sind, sollten sie – zur Unterstützung der Eindeutigkeit des Zeugnisses – ausgeschrieben werden. Hier gilt die Devise: Lieber einmal zu viel ausschreiben als zu wenig.
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