Mitarbeitende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder doch Mitarbeiter*innen? Gendern in Arbeitszeugnissen

Das Thema Gendern ist seit einiger Zeit in allen vorstellbaren Lebensbereichen anzutreffen und somit omnipräsent. Auch bei der Erstellung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen kommt man nicht drum herum, sich Gedanken dazu zu machen. Soll überhaupt gegendert werden? Und wenn ja, wie denn am besten?

Die verschiedenen Möglichkeiten

Bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen für unsere Kundinnen und Kunden haben wir schon diverse Varianten der gendergerechten Sprache gesehen: Einige bleiben klassisch und verwenden ausschliesslich das «generische Maskulinum», also beispielsweise «Mitarbeiter, Kunden» etc. Beliebt ist auch, bei Möglichkeit die neutralen Formen, wie etwa «Mitarbeitende», zu verwenden. Wo dies allerdings nicht funktioniert, wird oft auf die Doppelnennung («Kundinnen und Kunden») zurückgegriffen.

Zu den neuesten Formen gehört beispielsweise der sogenannte Genderstern, also «Mitarbeiter*innen». Durch dessen Verwendung sollen neben weiblichen und männlichen Personen auch weitere Geschlechter inkludiert werden. Gleich verhält es sich bei den Varianten «Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter:innen, MitarbeiterInnen oder Mitarbeiter_innen».

Gibt es ein richtig oder falsch?

Grundsätzlich sind alle der obengenannten Varianten gängig – aber aufgepasst, denn einige bergen grammatikalische Tücken! So wäre beispielsweise «die Kund/-innen» grammatikalisch inkorrekt, da es nicht «die Kund und Kundinnen» heisst, sondern «die Kunden und Kundinnen». Auch bei den Genitiv-, Akkusativ- und Dativformen muss aufgepasst werden; «des/der Patient:in, den/der PatientIn» oder «dem/der Patient_in» ist falsch, schliesslich sagt man nicht «des Patient, den Patient» oder «dem Patient», sondern «des Patienten, den Patienten» und «dem Patienten».

Zudem sind diese Varianten auch nicht gänzlich inklusiv, da unterstützende Software beim Lesen die Zeichen möglicherweise mitliest, also zum Beispiel «die Kund – Stern – innen». Heisst so viel wie: Man inkludiert zwar weitere Geschlechter, schliesst aber andere Minderheiten (z. B. Personen mit einer Seh- oder Leseschwäche) aus, da für diese das Verständnis erschwert wird.

Ausserdem muss bedacht werden, dass es sich bei Zeugnissen um Urkunden handelt, die sich am Gesetz orientieren, und das Schweizer Gesetz kennt bis anhin lediglich zwei Geschlechter. Es ist also fraglich, ob es in einem solchen Dokument wirklich angebracht ist, weitere Geschlechter zu inkludieren.

Unsere Empfehlung

Zur besseren Lesbarkeit ist, wo möglich, die neutrale Form empfehlenswert. Obwohl diese – genauso wie die Varianten mit Genderstern, Binnen-I etc. – den Vorteil bietet, dass alle Geschlechter miteinbezogen werden, ist sie in der Praxis jedoch nicht immer umsetzbar. Möchte man grammatikalisch stets auf der sicheren Seite sein, ist die Doppelnennung eine gute Wahl. Selbst wenn man dadurch in Kauf nimmt, dass der Text zuweilen etwas mühsam und schwer lesbar werden kann. Gleiches gilt auch bei der Option mit Genderstern oder Ähnlichem.

Für welche Variante Sie sich bei der Erstellung Ihrer Arbeitszeugnisse entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Unser Tipp ist aber auf jeden Fall: Orientieren Sie sich an den Vorgaben zur Corporate Language und denken Sie daran, dass Sie mit Ihrer Wahl auch immer eine gewisse Wirkung nach aussen erzeugen, die von Dauer sein kann, da das erstellte Dokument vermutlich noch Jahre später aktiv genutzt wird.

Wissen Sie noch nicht genau, welche Variante für Sie am besten passt? Oder haben Sie sonstige Fragen bezüglich der Erstellung von Arbeitszeugnissen? Wir als Spezialistinnen und Spezialisten helfen gerne weiter!

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